Speeding Fine Appeal Germany — How to Fight and Win
Governing legislation: Straßenverkehrsgesetz (StVG) / Bußgeldkatalog / Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland werden nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Bußgeldkatalog geahndet. Das Bußgeld richtet sich nach der gemessenen Überschreitung und kann mit Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) verbunden sein.
Wichtige Einspruchsgründe: Messgerät nicht geeicht oder Eichzertifikat abgelaufen; Messfoto zeigt nicht eindeutig das beanstandete Fahrzeug; Fahrer nicht erkennbar; Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Nach Einspruch kann ein Bußgeldrichter den Fall verhandeln. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte die Gründe darlegen.
Messgeräte in Deutschland müssen durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) zugelassen und nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) regelmäßig geeicht sein — für Geschwindigkeitsmessgeräte gilt eine Eichgültigkeit von 1 Jahr ab Ende des Kalenderjahres der letzten Eichung (Anlage 7 MessEV Ziffer 12.1). Fehlende oder abgelaufene Eichung ist ein starkes Argument. Zudem besteht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (12.11.2020, 2 BvR 1616/18) ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Einsicht in die Rohmessdaten und die Lebensakte des Messgeräts.
Check Your Speeding Fine — Free
AI-powered strength check for Germany. Know if it's worth appealing before you pay. Letter from €4.99.
Check My Speeding Fine →Frequently Asked Questions
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Sie haben 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, um schriftlich Einspruch einzulegen.
Kann ich die Messgerätedaten anfordern?
Ja. Sie können Akteneinsicht beantragen, um Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten einzusehen.
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die entweder das Verfahren einstellt oder Anklage beim Amtsgericht erhebt.